Ich möchte mit meinen Schüler*innen eine Lernplattform oder ein sog. Learning Management System (z.B. ANTON) nutzen. Darf ich das?
Wenn ihr Lernplattformen wie ANTON, SimpleClub, StudySmarter usw. nutzen wollt, müsst ihr euch mit den jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraut machen. Im Regelfall ist im Vorfeld der Nutzung eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Im Zweifel fragt zunächst bei unserem Datenschutzbeauftragten Paul Schüler nach.
Wann kommt die Bildungscloud und welche Funktionen wird sie haben?
Die Bildungscloud soll uns voraussichtlich im Mai zur Verfügung stehen. Sie soll über folgende Apps verfügen: – IServ (bei uns ja schon vorhanden) – somit E-Mail und gemeinsamer Speicher, gemeinsamer Terminkalender, Erstellen von Gruppen/Kursen zur internen Kommunikation, Bereitstellen von Dokumenten etc. (bekannt) – Edyou – (Lern und Kommunikationsplattform) Messenger für die interne Kommunikation zwischen Lehrern/Lehrern, Lehrern/Schülern, Schülern/Schülern, Lehrern/Eltern, Erstellen von Gruppen/Kursen zur internen Kommunikation, Bereitstellen von Dokumenten – Moodle (Lernplattform) – Online-Lernseiten erstellen und verwalten, Arbeitsmaterialien freigeben – Möglichkeit des kooperativen Arbeitens, Arbeitsmaterialien an Kurse verteilen, eigene Lernseiten erstellen mit verschiedenen Modulen, u.a. Texte, Foren, Tests, Aufgaben, Wikis, Rollenmanagement, auch kooperatives Arbeiten scheint möglich zu sein – Ilias – Lehr- und Lernplattform – Kommunikation zwischen Lehrenden und Lernenden, u.a. auch Möglichkeiten für Evaluationen, Tests, Umfragen, Chat, Foren, … Insgesamt sollte damit möglich sein: – datenschutzkonformer Messenger zwischen Kollegen/Kollegen aber auch Schülern/Schülern sowie Kollegen/Schülern und Kollegen/Eltern – datenschutzkonforme Video-Konferenzen – Möglichkeit kooperativ an Dokumenten zu arbeiten – Digitale Lernplattform mit der Möglichkeit Dokumente und Arbeitsmaterialien zu verteilen aber auch interaktive Online-Lernseiten zu erstellen
Ich habe keinen Zugang zur BiBox, bzw. mein Zugang funktioniert nicht mehr. Was muss ich tun?
Für den Zugang zur BiBox benötigt ihr einen Account bei der Westermann-Gruppe. Dieser ist dann für alle Angebot des Verlages gültig. Damit ihr die für unsere Schule lizensierten Lehrwerke angezeigt bekommt, müsst ihr auch unserer Schule zugeordnet sein. Hierzu braucht ihr eine Bestätigung der Schulleitung. Wenn diese bei Westermann eingetragen ist, erscheinen die von uns abonnierten Lehrwerke automatisch in eurer BiBox. Zahlreiche Browser unterstützen Flash nicht mehr. Auf dieser Technologie baute auch die BiBox des Westermann-Verlages auf. Bitte nutzt deshalb nur noch die BiBox2 (https://bibox2.westermann.de).
Was ist bei Videokonferenzen mit Schüler*innen zu beachten?
Eine kürzlich freigeschaltete IServ-Funktion ermöglicht nunmehr datenschutzkonforme Videokonferenzen, sodass vorzugsweise darauf zurückgegriffen werden sollte. Auch in der niedersächsischen Bildungscloud (s.u.) soll es eine Möglichkeit geben, datenschutzkonforme Videokonferenzen durchzuführen. Zudem wird vielerorts für verschiedene kommerzielle Videokonferenz-Tools (v.a. zoom) geworben. Wir haben Anfragen beim Datenschutzbeauftragten des Landes gestellt und auch aufmerksam die Fachpresse dazu beobachtet und gelesen. Bis auf Weiteres gilt: Die Schulleitung billigt zum derzeitigen Zeitpunkt die Nutzung von zoom, da es dazu noch kein Verbot gegeben hat (wie bspw. zu WhatsApp, s.u.). Wir decken damit jede*r Kolleg*in, der*die zoom im schulisch-unterrichtlichen Zusammenhang nutzt, den Rücken. Wir beobachten die Entwicklung genau und werden euch informieren, wenn sich unsere Haltung ändert. Es gibt ausdrücklich auch keine dienstliche Anweisung, die euch die Nutzung von zoom vorschreibt, das bleibt ein freiwilliges Angebot. Zur Frage danach, wie man eine eigene zoom-Konferenz möglichst sicher einstellt (bspw. Warteraum, Passwortschutz, Teilnahmeeinschränkungen für Ton und Bild (Stichwort: zoom-bombing), etc.) könnt ihr euch an Henning Bergmann, Jonas Wagner oder auch an die von euch bevorzugte Internet-Suchmaschine wenden. Es gibt bereits zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten, die eine Konferenz ganz gut absichern.
Wird der Unterricht nur noch iPad basiert sein?
Nein! Das iPad ist ein zusätzliches Arbeitsgerät und ersetzt weder Arbeitshefte noch Mappen oder den Schreibblock. Die Fähigkeiten, mit der Hand zu schreiben oder eine Mappe gewissenhaft zu führen, wollen wir auch weiterhin fördern und fordern. Dennoch werden mit dem iPad neue Lernwege beschritten und an der ein oder anderen Stelle wird das iPad anstelle eines analogen Mediums eingesetzt werden. Uns ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler vor allem den Nutzen dieser Geräte abseits von Spielen und Unterhaltung kennen lernen und den Umgang mit Apps üben, die im späteren Ausbildungsweg und auch Beruf von Bedeutung sein könnten. Natürlich gibt es klare Regeln für die Nutzung der Geräte, die wir sowohl mit den Eltern als auch den Kindern in der iPad Klasse besprechen.
Wie stelle ich einen Antrag beim Förderverein?
Anträge beim Förderverein sind grundsätzlich durch die Lehrkräfte zu stellen. Die Lehrkräfte befürworten einen möglichen Antrag und leiten diesen – ggf. mit einer eigenen Stellungnahme versehen – an den Förderverein weiter. Normalerweise wenden Sie sich an Ihre Klassenleitung, unter Umständen auch an die Jahrgangsleitung.
Wie benachrichtige ich andere Eltern?
Wo können Elterntreffen stattfinden? Wie sind die Räume zu reservieren und wie komme ich an die Schlüssel?
Bei der Suche nach geeigneten Räumen in der Schule hilft Ihnen die Klassenleitung. Sie sind auf Nachfrage auch meist bereit, sich um Organisation, Reservierung und Schlüssel zu kümmern. Die Treffen beginnen meist um 19.30 oder 20.00 Uhr und müssen aus organisatorischen Gründen um 22.00 Uhr beendet sein. Der erste Elternabend findet in den Klassenräumen der Kinder statt, für weitere Treffen stehen dann die Räume des 11. Jahrgangs zur Verfügung. Technische Ausstattungen wie Beamer usw. stehen auf Anfrage zur Verfügung.
Wie erreiche ich Lehrkräfte in der Schule?
Sie können entweder über das Sekretariat (Tel. 0511 – 168 49511) eine Nachricht mit der Bitte um Rückruf hinterlassen, eine E-Mail an die betreffende Lehrkraft schicken (i.d.R. vorname.nachname@leogos.de) oder eine entsprechende Nachricht in das Postfach der Lehrkraft einwerfen. Die Postfächer befinden sich vor dem Verwaltungsbereich.















































