Wenn ihr Lern­platt­for­men wie ANTON, Sim­ple­Club, Stu­dyS­mar­ter usw. nut­zen wollt, müsst ihr euch mit den jewei­li­gen daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen ver­traut machen. Im Regel­fall ist im Vor­feld der Nut­zung eine Zustim­mung der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten ein­zu­ho­len. Im Zwei­fel fragt zunächst bei unse­rem Daten­schutz­be­auf­trag­ten Paul Schü­ler nach.

Die Bil­dungs­cloud soll uns vor­aus­sicht­lich im Mai zur Ver­fü­gung ste­hen. Sie soll über fol­gende Apps ver­fü­gen: – IServ (bei uns ja schon vor­han­den) – somit E-Mail und gemein­sa­mer Spei­cher, gemein­sa­mer Ter­min­ka­len­der, Erstel­len von Gruppen/Kursen zur inter­nen Kom­mu­ni­ka­tion, Bereit­stel­len von Doku­men­ten etc. (bekannt) – Edyou – (Lern und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­form) Mes­sen­ger für die interne Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen Lehrern/Lehrern, Lehrern/Schülern, Schülern/Schülern, Lehrern/Eltern, Erstel­len von Gruppen/Kursen zur inter­nen Kom­mu­ni­ka­tion, Bereit­stel­len von Doku­men­ten – Moodle (Lern­platt­form) – Online-Lern­­sei­­ten erstel­len und ver­wal­ten, Arbeits­ma­te­ria­lien frei­ge­ben – Mög­lich­keit des koope­ra­ti­ven Arbei­tens, Arbeits­ma­te­ria­lien an Kurse ver­tei­len, eigene Lern­sei­ten erstel­len mit ver­schie­de­nen Modu­len,  u.a. Texte, Foren, Tests, Auf­ga­ben, Wikis, Rol­len­ma­nage­ment, auch koope­ra­ti­ves Arbei­ten scheint mög­lich zu sein – Ilias – Lehr- und Lern­platt­form – Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen Leh­ren­den und Ler­nen­den, u.a. auch Mög­lich­kei­ten für Eva­lua­tio­nen, Tests, Umfra­gen, Chat, Foren, … Ins­ge­samt sollte damit mög­lich sein: – daten­schutz­kon­for­mer Mes­sen­ger zwi­schen Kollegen/Kollegen aber auch Schülern/Schülern sowie Kollegen/Schülern und Kollegen/Eltern – daten­schutz­kon­forme Video-Kon­fe­ren­zen – Mög­lich­keit koope­ra­tiv an Doku­men­ten zu arbei­ten – Digi­tale Lern­platt­form mit der Mög­lich­keit Doku­mente und Arbeits­ma­te­ria­lien zu ver­tei­len aber auch inter­ak­tive Online-Lern­­sei­­ten zu erstel­len

Für den Zugang zur BiBox benö­tigt ihr einen Account bei der Wes­­ter­­mann-Gruppe. Die­ser ist dann für alle Ange­bot des Ver­la­ges gül­tig. Damit ihr die für unsere Schule lizen­sier­ten Lehr­werke ange­zeigt bekommt, müsst ihr auch unse­rer Schule zuge­ord­net sein. Hierzu braucht ihr eine Bestä­ti­gung der Schul­lei­tung. Wenn diese bei Wes­ter­mann ein­ge­tra­gen ist, erschei­nen die von uns abon­nier­ten Lehr­werke auto­ma­tisch in eurer BiBox. Zahl­rei­che Brow­ser unter­stüt­zen Flash nicht mehr. Auf die­ser Tech­no­lo­gie baute auch die BiBox des Wes­­ter­­mann-Ver­­la­­ges auf. Bitte nutzt des­halb nur noch die BiBox2 (https://​bibox2​.wes​ter​mann​.de).

Eine kürz­lich frei­ge­schal­tete IServ-Fun­k­­tion ermög­licht nun­mehr daten­schutz­kon­forme Video­kon­fe­ren­zen, sodass vor­zugs­weise dar­auf zurück­ge­grif­fen wer­den sollte. Auch in der nie­der­säch­si­schen Bil­dungs­cloud (s.u.) soll es eine Mög­lich­keit geben, daten­schutz­kon­forme Video­kon­fe­ren­zen durch­zu­füh­ren. Zudem wird vie­ler­orts für ver­schie­dene kom­mer­zi­elle Video­­kon­­­fe­­renz-Tools (v.a. zoom) gewor­ben. Wir haben Anfra­gen beim Daten­schutz­be­auf­trag­ten des Lan­des gestellt und auch auf­merk­sam die Fach­presse dazu beob­ach­tet und gele­sen. Bis auf Wei­te­res gilt: Die Schul­lei­tung bil­ligt zum der­zei­ti­gen Zeit­punkt die Nut­zung von zoom, da es dazu noch kein Ver­bot gege­ben hat (wie bspw. zu Whats­App, s.u.). Wir decken damit jede*r Kolleg*in, der*die zoom im schu­­lisch-unter­rich­t­­li­chen Zusam­men­hang nutzt, den Rücken. Wir beob­ach­ten die Ent­wick­lung genau und wer­den euch infor­mie­ren, wenn sich unsere Hal­tung ändert. Es gibt aus­drück­lich auch keine dienst­li­che Anwei­sung, die euch die Nut­zung von zoom vor­schreibt, das bleibt ein frei­wil­li­ges Ange­bot. Zur Frage danach, wie man eine eigene zoom-Kon­­­fe­­renz mög­lichst sicher ein­stellt (bspw. War­te­raum, Pass­wort­schutz, Teil­nah­me­ein­schrän­kun­gen für Ton und Bild (Stich­wort: zoom-bom­­bing), etc.) könnt ihr euch an Hen­ning Berg­mann, Jonas Wag­ner oder auch an die von euch bevor­zugte Inter­­net-Such­­ma­­schine wen­den. Es gibt bereits zahl­rei­che Ein­stel­lungs­mög­lich­kei­ten, die eine Kon­fe­renz ganz gut absi­chern.

Nein! Das iPad ist ein zusätz­li­ches Arbeits­ge­rät und ersetzt weder Arbeits­hefte noch Map­pen oder den Schreib­block. Die Fähig­kei­ten, mit der Hand zu schrei­ben oder eine Mappe gewis­sen­haft zu füh­ren, wol­len wir auch wei­ter­hin för­dern und for­dern. Den­noch wer­den mit dem iPad neue Lern­wege beschrit­ten und an der ein oder ande­ren Stelle wird das iPad anstelle eines ana­lo­gen Medi­ums ein­ge­setzt wer­den. Uns ist wich­tig, dass die Schü­le­rin­nen und Schü­ler vor allem den Nut­zen die­ser Geräte abseits von Spie­len und Unter­hal­tung ken­nen ler­nen und den Umgang mit Apps üben, die im spä­te­ren Aus­bil­dungs­weg und auch Beruf von Bedeu­tung sein könn­ten. Natür­lich gibt es klare Regeln für die Nut­zung der Geräte, die wir sowohl mit den Eltern als auch den Kin­dern in der iPad Klasse bespre­chen.

Anträge beim För­der­ver­ein sind grund­sätz­lich durch die Lehr­kräfte zu stel­len. Die Lehr­kräfte befür­wor­ten einen mög­li­chen Antrag und lei­ten die­sen – ggf. mit einer eige­nen Stel­lung­nahme ver­se­hen – an den För­der­ver­ein wei­ter. Nor­ma­ler­weise wen­den Sie sich an Ihre Klas­sen­lei­tung, unter Umstän­den auch an die Jahr­gangs­lei­tung.

Als Eltern­ver­tre­ter dür­fen Sie von der Schule eine Liste der Kon­takt­da­ten (Name, Tele­fon­num­mer, E-Mail-Adresse) der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten anfor­dern. (§ 31 Abs. 1 Nr. 1-4 Nds) . Die ist not­wen­dig um, unter ande­rem, zu Eltern­aben­den ein­zu­la­den.

Bei der Suche nach geeig­ne­ten Räu­men in der Schule hilft Ihnen die Klas­sen­lei­tung. Sie sind auf Nach­frage auch meist bereit, sich um Orga­ni­sa­tion, Reser­vie­rung und Schlüs­sel zu küm­mern. Die Tref­fen begin­nen meist um 19.30 oder 20.00 Uhr und müs­sen aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den um 22.00 Uhr been­det sein. Der erste Eltern­abend fin­det in den Klas­sen­räu­men der Kin­der statt, für wei­tere Tref­fen ste­hen dann die Räume des 11. Jahr­gangs zur Ver­fü­gung. Tech­ni­sche Aus­stat­tun­gen wie Bea­mer usw. ste­hen auf Anfrage zur Ver­fü­gung.

Sie kön­nen ent­we­der über das Sekre­ta­riat (Tel. 0511 – 168 49511) eine Nach­richt mit der Bitte um Rück­ruf hin­ter­las­sen, eine E-Mail an die betref­fende Lehr­kraft schi­cken (i.d.R. vorname.nachname@leogos.de) oder eine ent­spre­chende Nach­richt in das Post­fach der Lehr­kraft ein­wer­fen. Die Post­fä­cher befin­den sich vor dem Ver­wal­tungs­be­reich.