Wenn ihr Lern­platt­for­men wie ANTON, Sim­ple­Club, Stu­dyS­mar­ter usw. nut­zen wollt, müsst ihr euch mit den jewei­li­gen daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen ver­traut machen. Im Regel­fall ist im Vor­feld der Nut­zung eine Zustim­mung der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten ein­zu­ho­len. Im Zwei­fel fragt zunächst bei unse­rem Daten­schutz­be­auf­trag­ten Paul Schü­ler nach.

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