Schul­vor­stand

Seit dem 4.10.2007 gibt es an unse­rer Schule den Schul­vor­stand, der aus Lehr­kräf­ten, Eltern, Schüler*innen sowie dem Schul­lei­ter gebil­det wird.

Der Schul­vor­stand setzt sich der­zeit aus den fol­gen­den Mit­glie­dern zusam­men (inkl. stellv. Mitglieder):

Lehr­kräfte

  • Dr. Michael Bax
  • Georg Baum­bach
  • Maike Bode
  • Erik Bre­ves
  • Adrian Hus­mann
  • Nicole Kit­zel
  • Uwe Kris­ten
  • Cath­leen Ney
  • Lara Wie­den­roth (Vertr.) 

Eltern

  • Joa­chim Jensch
  • Michaela Bank
  • Chris­tine Lorenz-Wiegand
  • Ess­mat Abul-Rouss
  • Rüdi­ger Hen­schel (Vertr.)
  • Kers­tin Breuer (Vertr.) 
  • Nicole Teale (Vertr.) 
  • Hauke Redel (Vertr.)

Schü­le­rin­nen und Schüler

  • Tom Cirk­sena
  • Zoe Mandt
  • Nina Tan­ger­mann
  • Kim-Estelle Wib­bel­hoff
  • Pau­line von der Haar (Vertr.) 

Geschäfts­ord­nung

  1. Im Schul­vor­stand wir­ken die Schul­lei­te­rin oder der Schul­lei­ter zusam­men mit Ver­tre­te­rin­nen oder Ver­tre­tern der Lehr­kräfte, der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten sowie der Schü­le­rin­nen und Schü­ler, um die Arbeit der Schule gem. NSchG ins­be­son­dere mit dem Ziel der Qua­li­täts­ent­wick­lung zu gestalten.
  2. Der Schul­vor­stand wird vom Schul­lei­ter nach Bedarf ein­be­ru­fen. Die vor­aus­sicht­li­chen Sit­zungs­ter­mine sind in dem Ter­min­plan der Schule vorgemerkt.
  3. Wünscht ein Fünf­tel der Mit­glie­der des Schul­vor­stan­des unter Vor­lage der Tages­ord­nung schrift­lich die Ein­be­ru­fung einer Sit­zung, so ist sie vom Schul­lei­ter einzuberufen.
  4. Der Schul­lei­ter lädt alle Mit­glie­der unter Bei­fü­gung der Tages­ord­nung, sowie der Anla­gen und Anträge schrift­lich ein. Dies ist auch per E-Mail oder FAX möglich.
  5. Die Ladungs­frist beträgt eine Woche. In Eil­fäl­len kann sie begrün­det ver­kürzt wer­den oder entfallen.
  6. Sit­zun­gen fin­den in der unter­richts­freien Zeit statt. Sie sind in der Regel so ein­zu­be­ru­fen, dass auch berufs­tä­tige Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten daran teil­neh­men können.
  7. Für alle Mit­glie­der des Schul­vor­stan­des besteht Teil­nah­me­pflicht. Sollte ein Mit­glied ver­hin­dert sein, ist dafür Sorge zu tra­gen, dass recht­zei­tig ein Ersatz­mit­glied ein­ge­la­den wer­den kann.
  8. Die Schul­lei­te­rin bzw. der Schul­lei­ter hat den Vor­sitz inne. Die Sit­zun­gen sind nicht öffentlich.
  9. Die bzw. der Vor­sit­zende kann Gäs­ten die Anwe­sen­heit zu ein­zel­nen Tages­ord­nungs­punk­ten gestat­ten. Die Teil­nahme ist auch zu gestat­ten, wenn der Schul­vor­stand dies beschließt.
  10. Der Schul­trä­ger wird zu allen Sit­zun­gen ein­ge­la­den. Die Ver­tre­te­rin oder der Ver­tre­ter des Schul­trä­gers hat in allen Sit­zun­gen Rede- und Antrags­recht. Bei Abstim­mun­gen ist sie/er nicht teilnahmeberechtigt.
  11. Der Schul­vor­stand ent­schei­det mit der Mehr­heit der abge­ge­be­nen auf Ja oder Nein lau­ten­den Stim­men. Bei Stimm­gleich­heit gibt die Stimme des Vor­sit­zen­den / der Vor­sit­zen­den den Aus­schlag. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.
  12. Der wesent­li­che Inhalt einer Sit­zung ist als Ergeb­nis­pro­to­koll in einer Nie­der­schrift fest­zu­hal­ten. Die Lehr­kräfte, Erzie­hungs­be­rech­tig­ten und auf Wunsch die Schü­le­rin­nen und Schü­ler ver­fas­sen in alpha­be­ti­scher Rei­hen­folge die Nie­der­schrift. Diese sollte spä­tes­tens eine Woche nach der Sit­zung vorliegen.
  13. Es wird eine Beschluss­liste geführt, die an ent­spre­chende Gre­mien wei­ter­zu­lei­ten ist.
  14. Ände­run­gen die­ser Geschäfts­ord­nung bedür­fen der Zustim­mung von min­des­tens zwei Drit­tel der stimm­be­rech­tig­ten, anwe­sen­den Mit­glie­der des Vor­stands. Diese Geschäfts­ord­nung tritt am 04.03.2008 mit Geneh­mi­gung des Schul­vor­stan­des in Kraft.

Die Geschäfts­ord­nung des Schul­vor­stan­des sowie die Tages­ord­nun­gen und Pro­to­kolle der Sit­zun­gen hän­gen zur Kennt­nis­nahme am Info­brett des Schulvorstandes.