Auf der Grundlage des Bildungsauftrages des Niedersächsischen Schulgesetzes (in der Fassung von 3. März 1998 und der letzten Fassung von 2008) gibt sich die Leonore-Goldschmidt-Schule folgende Verfassung:
Schulcharta der Leonore-Goldschmidt-Schule
Präambel
Die Schulcharta stellt eine verpflichtende Grundlage gemeinsamer Auffassungen und gemeinsamen Handelns zwischen Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und Eltern dar. Die Arbeit in der Leonore-Goldschmidt-Schule wird als gemeinsame Aufgabe von Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und Eltern verstanden. Alle Beteiligten sind für den Erfolg von Unterricht und Schulleben verantwortlich und setzen sich dafür ein.
Allen am Schulleben Beteiligten muss bewusst sein, dass Rechte nur in Anspruch genommen werden können, wenn auch die Pflichten und die Verantwortung, die damit zusammenhängen, übernommen werden. Rechte und Pflichten schaffen Vorbedingungen für gemeinsame Erfolge.
Das Bemühen um Toleranz, Solidarität, Verantwortung und Verständnis füreinander, Verständnis für alle Religionen, Kulturen und Nationalitäten ist ein selbstverständliches Erfordernis.
Zum Umgang miteinander
Das Interesse der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und der Eltern liegt darin,
- respektvoll und höflich miteinander umzugehen,
- sich bei Streitigkeiten und Problemen gegenseitig zu helfen
- und in einer körperlich und seelisch gewaltfreien Umgebung zu leben.
Es muss allen bewusst sein:
Das Fehlverhalten eines Mitglieds der Schulgemeinschaft schränkt die Rechte und Freiheiten aller anderen ein!
Es ist die Aufgabe der Lehrkräfte,
- Schülerinnen und Schüler gerecht und mit Wertschätzung zu behandeln,
- für ein angemessenes und motivierendes Lernklima zu sorgen,
- in Bewertungsfragen Transparenz und Überprüfbarkeit herzustellen,
- Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu selbstverantwortlichem Lernen und zur Mitgestaltung des Unterrichts zu geben,
- das pädagogische Gespräch mit den Eltern zu suchen und mit ihnen gemeinsam die schulische Laufbahn der Schülerinnen und Schüler zu begleiten
- einen abwechslungsreichen, inhaltlich und fachlich interessanten und lehrplanbezogenen Unterricht zu gestalten,
- das Schulleben über den Unterricht hinaus aktiv mitzugestalten und sich für die Pflege der Schulgemeinschaft mitverantwortlich zu fühlen.
Die Schülerinnen und Schüler
- sollen ihre Mitverantwortung für das Gelingen eines effektiven und lebendigen Unterrichtsgeschehens erkennen und dementsprechend handeln,
- sollen zunehmend Eigenverantwortung übernehmen, Mitverantwortung für die gemeinsamen Aufgaben tragen, Fairness und Teamgeist gegenüber den Mitschülerinnen und Mitschülern leben und dieses von ihnen erfahren,
- müssen ihre Meinung frei und ohne persönliche Nachteile äußern können,
- dürfen keine verletzende Kritik erfahren, aber auch nicht anderen gegenüber äußern,
- sollen das Schulleben über den Unterricht hinaus aktiv mitgestalten und sich für die Pflege der Schulgemeinschaft mitverantwortlich fühlen.
Es ist die Aufgabe der Eltern
- ihre Kinder beim Lernen zu fördern und zu unterstützen und für ein lernfreundliches Umfeld zu sorgen,
- ihren Kindern bestmöglich zu helfen, konzentriert, erfolgreich und produktiv am Unterricht und am Schulgeschehen teilzunehmen,
- ihren Kindern Regeln des sozialen Zusammenlebens und grundlegende Arbeitstugenden wie Pünktlichkeit, Ordnung und Zuverlässigkeit zu vermitteln,
- das pädagogische Gespräch mit den Lehrkräften zu suchen und die schulische Laufbahn ihrer Kinder gemeinsam mit ihnen zu begleiten,
- das Schulleben durch eigenes Engagement, aktiv mitzugestalten
- und sich für die Pflege der Schulgemeinschaft mitverantwortlich zu fühlen.