Als Elternvertreter dürfen Sie von der Schule eine Liste der Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E‑Mail-Adresse) der Erziehungsberechtigten anfordern. (§ 31 Abs. 1 Nr. 1–4 Nds) . Die ist notwendig um, unter anderem, zu Elternabenden einzuladen.
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