Als Eltern­ver­tre­ter dür­fen Sie von der Schule eine Liste der Kon­takt­da­ten (Name, Tele­fon­num­mer, E‑Mail-Adresse) der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten anfor­dern. (§ 31 Abs. 1 Nr. 1–4 Nds) . Die ist not­wen­dig um, unter ande­rem, zu Eltern­aben­den einzuladen.

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