Онлайн разпределението на датите за регистрация е възможно от 03.04.2024 г. до 12.04.2024 г. Предварителната онлайн регистрация е от съществено значение за разпределянето на датата. След това тя се активира на нашата начална страница. За регистрацията е необходим отделен адрес на електронна поща. Не е достатъчно да дойдете в училището по време на седмицата за регистрация. Регистрациите на място ще се провеждат от 15.04. до 19.04.2024 г. от 10:00 до 16:30 ч. (според разпределените дати). Записването е възможно до 18:00 ч. в дните сряда и петък.

Es kön­nen ALLE gefah­re­nen Kilo­me­ter im Zeit­raum ange­ge­ben wer­den. Dazu zäh­len Wege zur Schule, aber auch Wege in der Frei­zeit. Jeder Kilo­me­ter, der wäh­rend der drei­wö­chi­gen Akti­ons­zeit mit dem Fahr­rad zurück­ge­legt wird, kann online ins km-Buch ein­ge­tra­gen oder direkt über die Stadt­­ra­­deln-App getrackt wer­den. Die Kilo­me­ter kön­nen auch über die Woche gesam­melt wer­den und anschlie­ßend von dem bzw. der Klassensprecher*in oder der Klas­sen­lehr­kraft ein­ge­ge­ben wer­den.

Ihr könnt inner­halb eures Teams auch Unter­teams grün­den und gegen­ein­an­der antre­ten. Ein Schul­team kann also z. B. ein Unter­team für jede Schul­klasse grün­den. Ein Team, das Unter­teams hat, nen­nen wir dann Haupt­team. Die gera­del­ten Fahr­ten und Kilo­me­ter zäh­len dann für das jewei­lige Unter­team. Eine Per­son, z.B. die Klas­sen­lehr­kraft, mel­det das Unter­team / die Klasse unter „Mein Team“, „Team Optio­nen“ und „Neues Unter­team grün­den“. Der Name muss ein­deu­tig auf eine Klasse bezo­gen sein, z.B. Klasse 5a.

Melde dich ein­fach bei www​.stadt​ra​deln​.de an und gib an, dass du für unsere Schule aktiv bist. Ab sofort kannst du Kilo­me­ter für das Haupt­team sam­meln! Du kannst zusätz­lich mit einem Unter­team Kilo­me­ter sam­meln, z.B. dem Lehrer*innenzimmer oder dem Ver­wal­tungs­team. Suche dazu ein­fach das rich­tige Unter­team aus, z.B. „Leo­­nore-Gol­d­­schmidt-Schule – Lehr­zim­mer Gelb“. Falls dein Unter­team noch nicht ange­mel­det ist, kannst du ein­fach ein neues Unter­team erstel­len. Deine gefah­re­nen Kilo­me­ter gel­ten sowohl für das Haupt- als auch das Unter­team. Eine Schritt-für-Schritt-Anlei­­tung für die Anmel­dung eines Unter­teams ist im Down­load­be­reich zu fin­den.

Die Schule mit den meis­ten Kilo­me­tern, die Klasse mit den meis­ten Kilo­me­tern und die Schule/Klasse mit der krea­tivs­ten Aktion zum Fahr­rad­fah­ren wird gewer­tet. Jeder Kilo­me­ter fließt in zwei Wett­kämpfe gleich­zei­tig ein: in den Schul­wett­be­werb der Region Han­no­ver und in das Schul­ra­deln des Lan­des Nie­der­sach­sen.

Aus urhe­ber­recht­li­chen Grün­den ist eine Wei­ter­gabe von alten Abitur­auf­ga­ben, Abschluss­ar­bei­ten, Klau­sur­vor­schlä­gen aus Leh­rer­bän­den der Ver­lage oder Klau­su­ren (mit oder ohne Erwar­tungs­ho­ri­zont und vor allem dann, wenn sie von Kolleg*innen gestal­tet wur­den) nicht zuläs­sig.

Whats­App ist der unter Schü­le­rin­nen und Schü­lern aber auch unter Leh­re­rin­nen und Leh­rern am wei­tes­ten ver­brei­tete Mes­sen­ger­dienst. Viele Leh­re­rin­nen und Leh­rer fra­gen sich, inwie­weit der Ein­satz von Whats­App für dienst­li­che Zwe­cke zuläs­sig ist. Im Zuge der Corona-Schul­­schlie­­ßung wurde das bis­he­rige Ver­bot in Abstim­mung mit der Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten über­gangs­weise aus­ge­setzt. Aus daten­schutz­recht­li­cher Sicht ist pro­ble­ma­tisch, dass bei der Instal­la­tion der App sämt­li­che Adress­buch­da­ten abge­ru­fen und mit einer in den USA befind­li­chen Daten­bank aller regis­trier­ten Whats­App Nut­zer abge­gli­chen wer­den. Durch den „patriot act“ ist es ame­ri­ka­ni­schen Sicher­heits­be­hör­den mög­lich, ohne einen nähe­ren Anlass in die Daten­be­stände Ein­sicht zu neh­men. Sämt­li­che im Adress­buch des Nut­zers gespei­cher­ten Kon­takte wer­den auf diese Art und Weise für aus­län­di­sche Geheim­dienste sicht­bar. Dies dürfte den wenigs­ten Nut­zern bewusst sein. Die Schule sollte es daher unter­las­sen, schu­li­sche Nach­rich­ten in Whats­App zu sen­den, weil Eltern oder Schü­le­rin­nen und Schü­ler auf diese Art und Weise fak­tisch zu einer Regis­trie­rung bei Whats­App und damit zur Preis­gabe ihrer im Adress­buch des Smart­phones gespei­cher­ten Adress­da­ten gezwun­gen wären. Gegen die dienst­li­che Ver­wen­dung von Whats­App Grup­pen spricht außer­dem das Design der Grup­pen­funk­tion bei Whats­App. Dies hat zur Folge, dass die Grup­pen­mit­glie­der die Mobil­funk­num­mern aller ande­ren Grup­pen­mit­glie­der im Klar­text zur Kennt­nis neh­men kön­nen. Im Ergeb­nis über­mit­telt die Schule dadurch per­so­nen­be­zo­gene Daten an Dritte. Da keine Rechts­vor­schrift ersicht­lich ist, die eine sol­che Wei­ter­gabe vor­sieht, ist eine Ein­wil­li­gung der Eltern zur Daten­wei­ter­gabe zwin­gend erfor­der­lich. Eine sol­che Ein­wil­li­gung ist nur wirk­sam, wenn sie auf frei­wil­li­ger Basis erteilt wird. Die Schule darf für kei­nen fak­ti­schen Zwang zur Ertei­lung der Ein­wil­li­gung sor­gen, weil die Eltern wich­tige Infor­ma­tio­nen ohne die Ertei­lung der Ein­wil­li­gung nicht erhal­ten wür­den. Zudem wider­spricht die Spei­che­rung der Mobil­funk­num­mern sämt­li­cher Eltern auf dem pri­va­ten Smart­phone der Lehr­kraft Zif­fer 1.3 des Rund­erlas­ses der MK vom 01.02.2012 VORIS 20600 – Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf pri­va­ten infor­­ma­­ti­ons-tech­­ni­­schen Sys­te­men von Lehr­kräf­ten. Andere Instant Mes­­sa­­ging-Pro­­gramme funk­tio­nie­ren i.d.R. auf ähn­li­che Weise. Von einer Benut­zung im schu­li­schen Kon­text ist daher abzu­ra­ten. Alter­na­tiv kön­nen die Funk­tio­nen von IServ (Chat und Mes­sen­ger) genutzt wer­den.