Aus urhe­ber­recht­li­chen Grün­den ist eine Wei­ter­gabe von alten Abitur­auf­ga­ben, Abschluss­ar­bei­ten, Klau­sur­vor­schlä­gen aus Leh­rer­bän­den der Ver­lage oder Klau­su­ren (mit oder ohne Erwar­tungs­ho­ri­zont und vor allem dann, wenn sie von Kolleg*innen gestal­tet wur­den) nicht zulässig.

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