Aus urhe­ber­recht­li­chen Grün­den ist eine Wei­ter­gabe von alten Abitur­auf­ga­ben, Abschluss­ar­bei­ten, Klau­sur­vor­schlä­gen aus Leh­rer­bän­den der Ver­lage oder Klau­su­ren (mit oder ohne Erwar­tungs­ho­ri­zont und vor allem dann, wenn sie von Kolleg*innen gestal­tet wur­den) nicht zuläs­sig.

Whats­App ist der unter Schü­le­rin­nen und Schü­lern aber auch unter Leh­re­rin­nen und Leh­rern am wei­tes­ten ver­brei­tete Mes­sen­ger­dienst. Viele Leh­re­rin­nen und Leh­rer fra­gen sich, inwie­weit der Ein­satz von Whats­App für dienst­li­che Zwe­cke zuläs­sig ist. Im Zuge der Corona-Schul­­schlie­­ßung wurde das bis­he­rige Ver­bot in Abstim­mung mit der Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten über­gangs­weise aus­ge­setzt. Aus daten­schutz­recht­li­cher Sicht ist pro­ble­ma­tisch, dass bei der Instal­la­tion der App sämt­li­che Adress­buch­da­ten abge­ru­fen und mit einer in den USA befind­li­chen Daten­bank aller regis­trier­ten Whats­App Nut­zer abge­gli­chen wer­den. Durch den „patriot act“ ist es ame­ri­ka­ni­schen Sicher­heits­be­hör­den mög­lich, ohne einen nähe­ren Anlass in die Daten­be­stände Ein­sicht zu neh­men. Sämt­li­che im Adress­buch des Nut­zers gespei­cher­ten Kon­takte wer­den auf diese Art und Weise für aus­län­di­sche Geheim­dienste sicht­bar. Dies dürfte den wenigs­ten Nut­zern bewusst sein. Die Schule sollte es daher unter­las­sen, schu­li­sche Nach­rich­ten in Whats­App zu sen­den, weil Eltern oder Schü­le­rin­nen und Schü­ler auf diese Art und Weise fak­tisch zu einer Regis­trie­rung bei Whats­App und damit zur Preis­gabe ihrer im Adress­buch des Smart­phones gespei­cher­ten Adress­da­ten gezwun­gen wären. Gegen die dienst­li­che Ver­wen­dung von Whats­App Grup­pen spricht außer­dem das Design der Grup­pen­funk­tion bei Whats­App. Dies hat zur Folge, dass die Grup­pen­mit­glie­der die Mobil­funk­num­mern aller ande­ren Grup­pen­mit­glie­der im Klar­text zur Kennt­nis neh­men kön­nen. Im Ergeb­nis über­mit­telt die Schule dadurch per­so­nen­be­zo­gene Daten an Dritte. Da keine Rechts­vor­schrift ersicht­lich ist, die eine sol­che Wei­ter­gabe vor­sieht, ist eine Ein­wil­li­gung der Eltern zur Daten­wei­ter­gabe zwin­gend erfor­der­lich. Eine sol­che Ein­wil­li­gung ist nur wirk­sam, wenn sie auf frei­wil­li­ger Basis erteilt wird. Die Schule darf für kei­nen fak­ti­schen Zwang zur Ertei­lung der Ein­wil­li­gung sor­gen, weil die Eltern wich­tige Infor­ma­tio­nen ohne die Ertei­lung der Ein­wil­li­gung nicht erhal­ten wür­den. Zudem wider­spricht die Spei­che­rung der Mobil­funk­num­mern sämt­li­cher Eltern auf dem pri­va­ten Smart­phone der Lehr­kraft Zif­fer 1.3 des Rund­erlas­ses der MK vom 01.02.2012 VORIS 20600 – Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf pri­va­ten infor­­ma­­ti­ons-tech­­ni­­schen Sys­te­men von Lehr­kräf­ten. Andere Instant Mes­­sa­­ging-Pro­­gramme funk­tio­nie­ren i.d.R. auf ähn­li­che Weise. Von einer Benut­zung im schu­li­schen Kon­text ist daher abzu­ra­ten. Alter­na­tiv kön­nen die Funk­tio­nen von IServ (Chat und Mes­sen­ger) genutzt wer­den.

Wenn ihr Lern­platt­for­men wie ANTON, Sim­ple­Club, Stu­dyS­mar­ter usw. nut­zen wollt, müsst ihr euch mit den jewei­li­gen daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen ver­traut machen. Im Regel­fall ist im Vor­feld der Nut­zung eine Zustim­mung der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten ein­zu­ho­len. Im Zwei­fel fragt zunächst bei unse­rem Daten­schutz­be­auf­trag­ten Paul Schü­ler nach.

Die Bil­dungs­cloud soll uns vor­aus­sicht­lich im Mai zur Ver­fü­gung ste­hen. Sie soll über fol­gende Apps ver­fü­gen: – IServ (bei uns ja schon vor­han­den) – somit E-Mail und gemein­sa­mer Spei­cher, gemein­sa­mer Ter­min­ka­len­der, Erstel­len von Gruppen/Kursen zur inter­nen Kom­mu­ni­ka­tion, Bereit­stel­len von Doku­men­ten etc. (bekannt) – Edyou – (Lern und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­form) Mes­sen­ger für die interne Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen Lehrern/Lehrern, Lehrern/Schülern, Schülern/Schülern, Lehrern/Eltern, Erstel­len von Gruppen/Kursen zur inter­nen Kom­mu­ni­ka­tion, Bereit­stel­len von Doku­men­ten – Moodle (Lern­platt­form) – Online-Lern­­sei­­ten erstel­len und ver­wal­ten, Arbeits­ma­te­ria­lien frei­ge­ben – Mög­lich­keit des koope­ra­ti­ven Arbei­tens, Arbeits­ma­te­ria­lien an Kurse ver­tei­len, eigene Lern­sei­ten erstel­len mit ver­schie­de­nen Modu­len,  u.a. Texte, Foren, Tests, Auf­ga­ben, Wikis, Rol­len­ma­nage­ment, auch koope­ra­ti­ves Arbei­ten scheint mög­lich zu sein – Ilias – Lehr- und Lern­platt­form – Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen Leh­ren­den und Ler­nen­den, u.a. auch Mög­lich­kei­ten für Eva­lua­tio­nen, Tests, Umfra­gen, Chat, Foren, … Ins­ge­samt sollte damit mög­lich sein: – daten­schutz­kon­for­mer Mes­sen­ger zwi­schen Kollegen/Kollegen aber auch Schülern/Schülern sowie Kollegen/Schülern und Kollegen/Eltern – daten­schutz­kon­forme Video-Kon­fe­ren­zen – Mög­lich­keit koope­ra­tiv an Doku­men­ten zu arbei­ten – Digi­tale Lern­platt­form mit der Mög­lich­keit Doku­mente und Arbeits­ma­te­ria­lien zu ver­tei­len aber auch inter­ak­tive Online-Lern­­sei­­ten zu erstel­len

Für den Zugang zur BiBox benö­tigt ihr einen Account bei der Wes­­ter­­mann-Gruppe. Die­ser ist dann für alle Ange­bot des Ver­la­ges gül­tig. Damit ihr die für unsere Schule lizen­sier­ten Lehr­werke ange­zeigt bekommt, müsst ihr auch unse­rer Schule zuge­ord­net sein. Hierzu braucht ihr eine Bestä­ti­gung der Schul­lei­tung. Wenn diese bei Wes­ter­mann ein­ge­tra­gen ist, erschei­nen die von uns abon­nier­ten Lehr­werke auto­ma­tisch in eurer BiBox. Zahl­rei­che Brow­ser unter­stüt­zen Flash nicht mehr. Auf die­ser Tech­no­lo­gie baute auch die BiBox des Wes­­ter­­mann-Ver­­la­­ges auf. Bitte nutzt des­halb nur noch die BiBox2 (https://​bibox2​.wes​ter​mann​.de).

Eine kürz­lich frei­ge­schal­tete IServ-Fun­k­­tion ermög­licht nun­mehr daten­schutz­kon­forme Video­kon­fe­ren­zen, sodass vor­zugs­weise dar­auf zurück­ge­grif­fen wer­den sollte. Auch in der nie­der­säch­si­schen Bil­dungs­cloud (s.u.) soll es eine Mög­lich­keit geben, daten­schutz­kon­forme Video­kon­fe­ren­zen durch­zu­füh­ren. Zudem wird vie­ler­orts für ver­schie­dene kom­mer­zi­elle Video­­kon­­­fe­­renz-Tools (v.a. zoom) gewor­ben. Wir haben Anfra­gen beim Daten­schutz­be­auf­trag­ten des Lan­des gestellt und auch auf­merk­sam die Fach­presse dazu beob­ach­tet und gele­sen. Bis auf Wei­te­res gilt: Die Schul­lei­tung bil­ligt zum der­zei­ti­gen Zeit­punkt die Nut­zung von zoom, da es dazu noch kein Ver­bot gege­ben hat (wie bspw. zu Whats­App, s.u.). Wir decken damit jede*r Kolleg*in, der*die zoom im schu­­lisch-unter­rich­t­­li­chen Zusam­men­hang nutzt, den Rücken. Wir beob­ach­ten die Ent­wick­lung genau und wer­den euch infor­mie­ren, wenn sich unsere Hal­tung ändert. Es gibt aus­drück­lich auch keine dienst­li­che Anwei­sung, die euch die Nut­zung von zoom vor­schreibt, das bleibt ein frei­wil­li­ges Ange­bot. Zur Frage danach, wie man eine eigene zoom-Kon­­­fe­­renz mög­lichst sicher ein­stellt (bspw. War­te­raum, Pass­wort­schutz, Teil­nah­me­ein­schrän­kun­gen für Ton und Bild (Stich­wort: zoom-bom­­bing), etc.) könnt ihr euch an Hen­ning Berg­mann, Jonas Wag­ner oder auch an die von euch bevor­zugte Inter­­net-Such­­ma­­schine wen­den. Es gibt bereits zahl­rei­che Ein­stel­lungs­mög­lich­kei­ten, die eine Kon­fe­renz ganz gut absi­chern.