Darf ich zu Übungszwecken alte Abituraufgaben, Abschlussarbeiten oder Klausuren an meine Schüler*innen weitergeben?
Aus urheberrechtlichen Gründen ist eine Weitergabe von alten Abituraufgaben, Abschlussarbeiten, Klausurvorschlägen aus Lehrerbänden der Verlage oder Klausuren (mit oder ohne Erwartungshorizont und vor allem dann, wenn sie von Kolleg*innen gestaltet wurden) nicht zulässig.