Aktu­ell sieht die Stadt Han­no­ver fol­gende Mög­lich­kei­ten für eine finan­zi­elle Unter­stüt­zung von iPads (nur iPads – keine ande­ren Tablets!) vor:

BuT-berech­tigte Kin­der und leis­tungs­emp­fan­gende Kin­der nach Asyl­BLG erhal­ten auf die monat­li­che Miete einen Zuschuss von 60% bei Vor­lage der aktu­el­len BuT-Beschei­ni­gung. Die­ser Zuschuss wird direkt von den monat­li­chen Kos­ten abge­zo­gen, sodass nur ein gerin­ger Bei­trag abge­bucht wird. Dies muss vorab über einen Rück­mel­de­bo­gen bekannt gege­ben wer­den. Vor­aus­set­zung dafür ist die immer aktu­ell vorliegende/eingereichte Beschei­ni­gung bzw. Folgebescheinigungen.

Des Wei­te­ren erhal­ten nicht BuT-berech­tigte Geschwis­ter­kin­der (ab dem 2. Kind) einen 40% Zuschuss, wenn das erste Kind in einer Schule der Stadt Han­no­ver bereits ein selbst­fi­nan­zier­tes Tablet hat. Dazu wird eine Beschei­ni­gung der Schule benö­tigt. Mel­den Sie Geschwis­ter­kin­der direkt auf dem Rück­mel­de­bo­gen an uns.

Außer­dem besteht die Mög­lich­keit, eine Unter­stüt­zung über unse­ren Part­ner „Mobi­les Ler­nen“ zu bean­tra­gen. In wel­cher Höhe diese erfol­gen kann, hängt von der Anzahl der Anfra­gen ab. Die Geräte müs­sen aller­dings nach drei Jah­ren zurück­ge­ge­ben wer­den und kön­nen nicht in Ihr Eigen­tum übergehen.
Wei­tere Infor­ma­tio­nen fin­den Sie im aktu­el­len Angebot.

Wei­tere bzw. voll­stän­dige För­de­run­gen wer­den aktu­ell lei­der nicht angeboten.

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