Aktuell sieht die Stadt Hannover folgende Möglichkeiten für eine finanzielle Unterstützung von iPads (nur iPads – keine anderen Tablets!) vor:
BuT-berechtigte Kinder und leistungsempfangende Kinder nach AsylBLG erhalten auf die monatliche Miete einen Zuschuss von 60% bei Vorlage der aktuellen BuT-Bescheinigung. Dieser Zuschuss wird direkt von den monatlichen Kosten abgezogen, sodass nur ein geringer Beitrag abgebucht wird. Dies muss vorab über einen Rückmeldebogen bekannt gegeben werden. Voraussetzung dafür ist die immer aktuell vorliegende/eingereichte Bescheinigung bzw. Folgebescheinigungen.
Des Weiteren erhalten nicht BuT-berechtigte Geschwisterkinder (ab dem 2. Kind) einen 40% Zuschuss, wenn das erste Kind in einer Schule der Stadt Hannover bereits ein selbstfinanziertes Tablet hat. Dazu wird eine Bescheinigung der Schule benötigt. Melden Sie Geschwisterkinder direkt auf dem Rückmeldebogen an uns.
Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Unterstützung über unseren Partner „Mobiles Lernen“ zu beantragen. In welcher Höhe diese erfolgen kann, hängt von der Anzahl der Anfragen ab. Die Geräte müssen allerdings nach drei Jahren zurückgegeben werden und können nicht in Ihr Eigentum übergehen.
Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Angebot.
Weitere bzw. vollständige Förderungen werden aktuell leider nicht angeboten.