iPad-Klas­sen an der Leonore-Goldschmidt-Schule

Grund­la­gen

Digi­tale Medien wie PC, Smart­phone und Tablet sind aus dem All­tag unse­rer Schü­le­rin­nen und Schü­ler nicht mehr weg­zu­den­ken. Auch im spä­te­ren Berufs­le­ben sind diese inzwi­schen zu wich­ti­gen Arbeits­werk­zeu­gen gewor­den. Beson­ders in der aktu­el­len Situa­tion wird die Bedeu­tung digi­ta­ler Anbin­dung sicht­bar. Durch die Nut­zung von Tablets im Unter­richt ergibt sich eine ganz neue Viel­falt an mul­ti­me­dia­lem, indi­vi­dua­li­sier­tem und inter­ak­ti­vem Ler­nen und die Mög­lich­keit, von Anfang an den ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten Umgang mit die­ser neuen Tech­nik zu ver­mit­teln. In Zei­ten des Distanz­ler­nens erleich­tern sie die Arbeit und den Kon­takt zu Lehr­kräf­ten und Mitschüler*innen.

Die Leo­nore-Gold­schmidt-Schule arbei­tet künf­tig ver­bind­lich in allen neuen Klas­sen mit iPads.

Die Arbeit mit iPads ist dabei aus­drück­lich kein Ersatz für Papier, Stifte und Bücher, son­dern eine Ergän­zung! Es wird wei­ter­hin auch mit der Hand geschrie­ben und gezeich­net und mit Büchern gear­bei­tet. Das Ler­nen mit allen Sin­nen bleibt wei­ter didak­tisch-metho­di­scher Grundsatz.

Die Geräte

Das von uns gewählte Kon­zept sieht vor, dass alle Kin­der mit einem eige­nen iPad arbei­ten. Nur durch die Arbeit mit eige­nen Gerä­ten kön­nen wir die Mög­lich­kei­ten der Tech­nik kom­plett ausschöpfen.
Das iPad muss von den Eltern ange­schafft und finan­ziert wer­den (siehe unten). Die Abwick­lung erfolgt über unse­ren schu­li­schen Part­ner. Alle Schü­ler benut­zen glei­che Geräte, die sich höchs­tens in der Farbe und dem Spei­cher­platz unter­schei­den. Eigene pri­vate Geräte kön­nen lei­der nicht genutzt wer­den, da die Geräte vom Her­stel­ler für die Nut­zung in Schu­len zer­ti­fi­ziert wer­den müs­sen, um sie im Mobile Device Manage­ment (Schul­ver­wal­tungs­soft­ware) ein­zu­pfle­gen und zu ver­wal­ten. Dies ist bei pri­vat ange­schaff­ten Gerä­ten nicht mög­lich. Anschaf­fung, Ver­si­che­rung sowie Ein­rich­tung der Geräte müs­sen daher über die Schule erfolgen.
Die Geräte sind Eigen­tum des Kin­des, bezie­hungs­weise der Eltern, und sol­len aus­drück­lich auch mit nach Hause genom­men und im Rah­men der wei­ter unten genann­ten Regeln pri­vat genutzt werden.
Die schu­li­schen Belange haben immer Vor­rang und es muss ent­spre­chend aus­rei­chend Spei­cher­platz für diese auf dem Gerät vor­han­den sein. Die App Bereitstellung/Installation für die schu­li­schen Apps erfolgt zen­tral in der Schule.
In der Schule haben wir ver­schie­dene Mög­lich­kei­ten, auf die Geräte Ein­fluss zu neh­men bzw. diese zu über­wa­chen. Dies funk­tio­niert aus­schließ­lich in der Schule. Alle Akti­vi­tä­ten außer­halb des schu­li­schen WLANs bzw. außer­halb der Blue­tooth-Reich­weite des Leh­rer­ge­rä­tes blei­ben immer privat.
Damit die Kin­der mit den Gerä­ten arbei­ten kön­nen, dür­fen bestimmte Zugriffs­rechte für die Kin­der nicht gesperrt sein.
Die Kin­der sind selbst für ihre Geräte ver­ant­wort­lich und müs­sen auf diese aufpassen!

Kos­ten­ge­stal­tung

Die von den Eltern dafür zu tra­gen­den Kos­ten belau­fen sich auf maxi­mal 24,- € pro Monat (in der Regel deut­lich weni­ger) über drei Jahre, begin­nend ab dem Lie­fer­da­tum. Darin inbe­grif­fen sind:

  • Das iPad
  • Eine extrem robuste Schutz­hülle, die auch mal einen Sturz vom Tisch abhält
  • Eine Ver­si­che­rung für drei Jahre
  • Ein Gerä­te­ser­vice von Mobi­les Ler­nen – künf­tig auch direkt bei uns in der Schule ein­mal in derWoche
  • Der Apple Pencil
  • Die Gerä­te­ver­wal­tung über einen Ser­ver mit jähr­li­chen Kos­ten von ca. 10€. Der Betrag wird zu Beginn des Schul­jah­res mit den Kos­ten für Kopien etc. entrichtet.

Direkt­käufe sind natür­lich auch mög­lich. Die genauen Kos­ten ent­neh­men Sie dem aktu­el­len Angebot.

Wir nut­zen haupt­säch­lich kos­ten­freie Apps sowie Apps, die bereits bei der Aus­lie­fe­rung auf dem iPad instal­liert sind. Bereits vor­han­dene Apps sind zum Bei­spiel Pages, Num­bers, Key­note, Kamera, iMo­vie, Garage Band, Apple Maps, Noti­zen. Kos­ten­frei sind u.a. iServ, Dict​.cc, Sim­ple­Mind+, Schlau­kopf, Google Maps.
Not­wen­dige kos­ten­pflich­tige Apps wer­den den Schü­le­rin­nen und Schü­lern kos­ten­frei zur Ver­fü­gung gestellt. Sie gehen mit dem Ende der Schul­zeit an die Leo­nore-Gold­schmidt-Schule zurück. Dies gilt (noch) nicht für den Taschen­rech­ner ab Klasse 9. Wir arbei­ten an einer Lösung.

För­de­rung

Aktu­ell sieht die Stadt Han­no­ver fol­gende Mög­lich­kei­ten für eine finan­zi­elle Unter­stüt­zung von iPads (nur iPads – keine ande­ren Tablets!) vor:

BuT-berech­tigte Kin­der und leis­tungs­emp­fan­gende Kin­der nach Asyl­BLG erhal­ten auf die monat­li­che Miete einen Zuschuss von 60% bei Vor­lage der aktu­el­len BuT-Beschei­ni­gung. Die­ser Zuschuss wird direkt von den monat­li­chen Kos­ten abge­zo­gen, sodass nur ein gerin­ger Bei­trag abge­bucht wird. Dies muss vorab über einen Rück­mel­de­bo­gen bekannt gege­ben wer­den. Vor­aus­set­zung dafür ist die immer aktu­ell vorliegende/eingereichte Beschei­ni­gung bzw. Folgebescheinigungen.

Des Wei­te­ren erhal­ten nicht BuT-berech­tigte Geschwis­ter­kin­der (ab dem 2. Kind) einen 40% Zuschuss, wenn das erste Kind in einer Schule der Stadt Han­no­ver bereits ein selbst­fi­nan­zier­tes Tablet hat. Dazu wird eine Beschei­ni­gung der Schule benö­tigt. Mel­den Sie Geschwis­ter­kin­der direkt auf dem Rück­mel­de­bo­gen an uns.

Außer­dem besteht die Mög­lich­keit, eine Unter­stüt­zung über unse­ren Part­ner „Mobi­les Ler­nen“ zu bean­tra­gen. In wel­cher Höhe diese erfol­gen kann, hängt von der Anzahl der Anfra­gen ab. Die Geräte müs­sen aller­dings nach drei Jah­ren zurück­ge­ge­ben wer­den und kön­nen nicht in Ihr Eigen­tum übergehen.
Wei­tere Infor­ma­tio­nen fin­den Sie im aktu­el­len Angebot.
Wei­tere bzw. voll­stän­dige För­de­run­gen wer­den aktu­ell lei­der nicht angeboten.

Bei unse­rem Anbie­ter „Mobi­les Ler­nen“ kann jede/r ohne Schufa Prü­fung finan­zie­ren. Die Bestel­lung erfolgt über ein Online-Bestell­por­tal. Bitte wen­den Sie sich an die Klas­sen­lei­tung, wenn Sie Hilfe bei der Bestel­lung benötigen.

Regeln für die Nut­zung von iPads an der Leonore-Goldschmidt-Schule

Um für Ihr Kind eine rei­bungs­lose Nut­zung des iPads im Unter­richt zu gewähr­leis­ten, gel­ten fol­gende Regeln:

  • Die Geräte müs­sen stets mit voll auf­ge­la­de­nem Akku in die Schule mit­ge­bracht werden.
  • Das iPad ent­bin­det nicht von der Pflicht, alle ande­ren Schul­bü­cher, Arbeits­hefte und Schreib­uten­si­lien mitzubringen.
  • Das iPad darf zu Unter­richts­zwe­cken aus­schließ­lich nach Abspra­che mit der Lehr­kraft ver­wen­det wer­den. Diese ent­schei­det, ob, wann und wie das iPad genutzt wird.
  • Für die Benut­zung der Geräte in der Schule außer­halb des Unter­richts gel­ten die glei­chen Regeln wie für die Nut­zung von Handys.
  • Wäh­rend des Schul­be­triebs trägt jeder die Ver­ant­wor­tung für sein Gerät und passt selbst­stän­dig dar­auf auf. Am Ende des Tages neh­men alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler ihr iPad mit nach Hause.
  • Pri­vate Fotos, Filme, Musik und andere Medi­en­in­halte dür­fen nicht auf dem Gerät gespei­chert wer­den, wenn diese ras­sis­ti­schen, por­no­gra­phi­schen, gewalt­ver­herr­li­chen­den oder ehr­ver­let­zen­den Inhalt haben.
  • Es muss sicher­ge­stellt sein, dass jeder­zeit genü­gend freier Spei­cher­platz für die schu­li­sche Arbeit auf dem Gerät ver­füg­bar ist.
  • Fotos, Filme und Audio­mit­schnitte dür­fen auf dem Schul­ge­lände nur mit Erlaub­nis einer Lehr­kraft und zu schu­li­schen Zwe­cken auf­ge­nom­men werden.
  • Auf­nah­men (Foto, Video, Ton) von ande­ren Per­so­nen, ohne deren aus­drück­li­che Zustim­mung, sind untersagt.
  • Das Tau­schen von pri­va­ten Dateien (Fotos, Musik, Videos, Spiele etc.) ist in der Schule untersagt.
  • Die Benut­zung von Inter­net­sei­ten, die nicht unter­richts­re­le­vant sind, ist untersagt.
  • Jeg­li­che Form von respekt­lo­sem und ver­let­zen­dem Umgang – auch außer­halb der Schul­zeit– ist ver­bo­ten und führt zu Ordnungsmaßnahmen.
  • Updates müs­sen regel­mä­ßig zuhause instal­liert werden.

Hel­fen Sie bitte Ihrem Kind bei der Umset­zung die­ser Regeln.

L. Leh­nert, März 2021
iPad Koor­di­na­to­rin, Leonore-Goldschmidt-Schule


Um die Rah­men­be­din­gun­gen dar­zu­stel­len, haben wir im Fol­gen­den ein paar Ant­wor­ten auf häu­fig gestellte Fra­gen für Sie zusammengestellt:

  • 1. Tablet-Klasse
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  • 1. Warum eine ver­bind­li­che Anmeldung?
     

    Digi­tale Medien sind aus dem All­tag unse­rer Schü­le­rin­nen und Schü­ler nicht mehr weg­zu­den­ken. Auch im spä­te­ren Berufs­le­ben sind diese inzwi­schen zu wich­ti­gen Arbeits­werk­zeu­gen gewor­den. Beson­ders in der aktu­el­len Situa­tion wird die Bedeu­tung digi­ta­ler Anbin­dung sichtbar.
    Durch die Nut­zung von Tablets im Unter­richt ergibt sich eine ganz neue Viel­falt an mul­ti­me­dia­lem, indi­vi­dua­li­sier­tem und inter­ak­ti­vem Ler­nen und die Mög­lich­keit, von Anfang an den ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten Umgang mit die­ser neuen Tech­nik zu ver­mit­teln. In Zei­ten des Distanz­ler­nens erleich­tern sie die Arbeit und den Kon­takt zu Lehr­kräf­ten und Mitschüler*innen.

    Die Leo­nore-Gold­schmidt-Schule arbei­tet des­halb künf­tig ver­bind­lich in allen neuen Klas­sen mit iPads. Die­ses muss von den Eltern ange­schafft und finan­ziert werden.

  • 2. Wel­ches Gerät soll ange­schafft werden?
     

    Die Pro­jekt­gruppe hat sich nach inten­si­ver Recher­che und viel Erfah­rungs­aus­tausch mit bereits bestehen­den Tablet-Klas­sen in der Region und bun­des­weit dafür ent­schlos­sen, mit iPads zu arbei­ten. Ein Haupt­grund dafür ist, dass es für das iPad bereits viel­fäl­tige und erprobte (!) Apps und Anwen­dun­gen gibt, die unter­richt­lich sinn­voll ein­ge­setzt wer­den können.

    Es gibt für viele Anwen­dungs­be­rei­che bereits didak­ti­sche Kon­zepte. Außer­dem bie­tet die in sich geschlos­sene Betriebs­sys­tem-Umge­bung viele ein­fa­che Absi­che­rungs­mög­lich­kei­ten und eine ein­fa­che, intui­tive Bedie­nung, sodass mehr Lern­zeit mit den Lern­in­hal­ten ver­bracht wer­den kann und nicht mit der Bedie­nung, War­tung und Absi­che­rung des Geräts ver­geu­det wird.

    Das von uns gewählte Kon­zept sieht vor, dass alle Kin­der mit einem eige­nen iPad arbei­ten. Nur durch die Arbeit mit eige­nen Gerä­ten kön­nen wir die Mög­lich­kei­ten der Tech­nik kom­plett ausschöpfen.

    Das iPad muss von den Eltern ange­schafft und finan­ziert wer­den (siehe unten). Die Abwick­lung erfolgt über unse­ren schu­li­schen Part­ner. Alle Schü­ler benut­zen glei­che Geräte, die sich höchs­tens in der Farbe und dem Spei­cher­platz unter­schei­den. Eigene pri­vate Geräte kön­nen lei­der nicht genutzt wer­den, da die Geräte vom Her­stel­ler für die Nut­zung in Schu­len zer­ti­fi­ziert wer­den müs­sen, um sie im Mobile Device Manage­ment (Schul­ver­wal­tungs­soft­ware) ein­zu­pfle­gen und zu ver­wal­ten. Dies ist bei pri­vat ange­schaff­ten Gerä­ten nicht möglich.

    Anschaf­fung, Ver­si­che­rung sowie Ein­rich­tung der Geräte müs­sen daher über die Schule erfolgen.

  • 3. Wel­che Kos­ten entstehen?
     

    Die von den Eltern dafür zu tra­gen­den Kos­ten belau­fen sich auf maxi­mal 24,- € pro Monat (in der Regel deut­lich weni­ger) über drei Jahre, begin­nend ab dem Lie­fer­da­tum. Darin inbe­grif­fen sind:

    • Das iPad
    • Eine extrem robuste Schutz­hülle, die auch mal einen Sturz vom Tisch abhält
    • Eine Ver­si­che­rung für drei Jahre
    • Ein Gerä­te­ser­vice von Mobi­les Ler­nen – künf­tig auch direkt bei uns in der Schule ein­mal in derWoche
    • Der Apple Pencil
    • Die Gerä­te­ver­wal­tung über einen Ser­ver mit jähr­li­chen Kos­ten von ca. 10€. Der Betrag wird zu Beginn des Schul­jah­res mit den Kos­ten für Kopien etc. entrichtet.

    Direkt­käufe sind natür­lich auch mög­lich. Die genauen Kos­ten ent­neh­men Sie dem aktu­el­len Angebot.

    Wir nut­zen haupt­säch­lich kos­ten­freie Apps sowie Apps, die bereits bei der Aus­lie­fe­rung auf dem iPad instal­liert sind. Bereits vor­han­dene Apps sind zum Bei­spiel Pages, Num­bers, Key­note, Kamera, iMo­vie, Garage Band, Apple Maps, Noti­zen. Kos­ten­frei sind u.a. iServ, Dict​.cc, Sim­ple­Mind+, Schlau­kopf, Google Maps.
    Not­wen­dige kos­ten­pflich­tige Apps wer­den den Schü­le­rin­nen und Schü­lern kos­ten­frei zur Ver­fü­gung gestellt. Sie gehen mit dem Ende der Schul­zeit an die Leo­nore-Gold­schmidt-Schule zurück. Dies gilt (noch) nicht für den Taschen­rech­ner ab Klasse 9. Wir arbei­ten an einer Lösung.

  • 4. Gibt es finan­zi­elle Unterstützung?
     

    Aktu­ell sieht die Stadt Han­no­ver fol­gende Mög­lich­kei­ten für eine finan­zi­elle Unter­stüt­zung von iPads (nur iPads – keine ande­ren Tablets!) vor:

    BuT-berech­tigte Kin­der und leis­tungs­emp­fan­gende Kin­der nach Asyl­BLG erhal­ten auf die monat­li­che Miete einen Zuschuss von 60% bei Vor­lage der aktu­el­len BuT-Beschei­ni­gung. Die­ser Zuschuss wird direkt von den monat­li­chen Kos­ten abge­zo­gen, sodass nur ein gerin­ger Bei­trag abge­bucht wird. Dies muss vorab über einen Rück­mel­de­bo­gen bekannt gege­ben wer­den. Vor­aus­set­zung dafür ist die immer aktu­ell vorliegende/eingereichte Beschei­ni­gung bzw. Folgebescheinigungen.

    Des Wei­te­ren erhal­ten nicht BuT-berech­tigte Geschwis­ter­kin­der (ab dem 2. Kind) einen 40% Zuschuss, wenn das erste Kind in einer Schule der Stadt Han­no­ver bereits ein selbst­fi­nan­zier­tes Tablet hat. Dazu wird eine Beschei­ni­gung der Schule benö­tigt. Mel­den Sie Geschwis­ter­kin­der direkt auf dem Rück­mel­de­bo­gen an uns.

    Außer­dem besteht die Mög­lich­keit, eine Unter­stüt­zung über unse­ren Part­ner „Mobi­les Ler­nen“ zu bean­tra­gen. In wel­cher Höhe diese erfol­gen kann, hängt von der Anzahl der Anfra­gen ab. Die Geräte müs­sen aller­dings nach drei Jah­ren zurück­ge­ge­ben wer­den und kön­nen nicht in Ihr Eigen­tum übergehen.
    Wei­tere Infor­ma­tio­nen fin­den Sie im aktu­el­len Angebot.

    Wei­tere bzw. voll­stän­dige För­de­run­gen wer­den aktu­ell lei­der nicht angeboten.

  • 5. Kann ich auch ein bereits in der Fami­lie vor­han­de­nes iPad nutzen?
     

    Nein! Die iPads sind in aller­ers­ter Linie Arbeits­ge­räte für die Schule. Eigene pri­vate Geräte kön­nen lei­der nicht genutzt wer­den, da die Geräte vom Her­stel­ler für die Nut­zung in Schu­len zer­ti­fi­ziert wer­den müs­sen, um sie im Mobile Device Manage­ment (Schul­ver­wal­tungs­soft­ware) ein­zu­pfle­gen und zu ver­wal­ten. Dies ist bei pri­vat ange­schaff­ten Gerä­ten nicht möglich

  • 6. Wird der Unter­richt nur noch iPad basiert sein?
     

    Nein! Das iPad ist ein zusätz­li­ches Arbeits­ge­rät und ersetzt weder Arbeits­hefte noch Map­pen oder den Schreib­block. Die Fähig­kei­ten, mit der Hand zu schrei­ben oder eine Mappe gewis­sen­haft zu füh­ren, wol­len wir auch wei­ter­hin för­dern und fordern.

    Den­noch wer­den mit dem iPad neue Lern­wege beschrit­ten und an der ein oder ande­ren Stelle wird das iPad anstelle eines ana­lo­gen Medi­ums ein­ge­setzt wer­den. Uns ist wich­tig, dass die Schü­le­rin­nen und Schü­ler vor allem den Nut­zen die­ser Geräte abseits von Spie­len und Unter­hal­tung ken­nen ler­nen und den Umgang mit Apps üben, die im spä­te­ren Aus­bil­dungs­weg und auch Beruf von Bedeu­tung sein könnten.

    Natür­lich gibt es klare Regeln für die Nut­zung der Geräte, die wir sowohl mit den Eltern als auch den Kin­dern in der iPad Klasse besprechen.