Schulvorstand
Seit dem 4.10.2007 gibt es an unserer Schule den Schulvorstand, der aus Lehrkräften, Eltern, Schüler*innen sowie dem Schulleiter gebildet wird.
Der Schulvorstand setzt sich derzeit aus den folgenden Mitgliedern zusammen (inkl. stellv. Mitglieder):
Lehrkräfte
- Dr. Michael Bax
- Georg Baumbach
- Maike Bode
- Erik Breves
- Adrian Husmann
- Nicole Kitzel
- Uwe Kristen
- Cathleen Ney
- Lara Wiedenroth (Vertr.)
Eltern
- Joachim Jensch
- Michaela Bank
- Christine Lorenz-Wiegand
- Essmat Abul-Rouss
- Rüdiger Henschel (Vertr.)
- Kerstin Breuer (Vertr.)
- Nicole Teale (Vertr.)
- Hauke Redel (Vertr.)
Schülerinnen und Schüler
- Tom Cirksena
- Zoe Mandt
- Nina Tangermann
- Kim-Estelle Wibbelhoff
- Pauline von der Haar (Vertr.)
Geschäftsordnung
- Im Schulvorstand wirken die Schulleiterin oder der Schulleiter zusammen mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler, um die Arbeit der Schule gem. NSchG insbesondere mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
- Der Schulvorstand wird vom Schulleiter nach Bedarf einberufen. Die voraussichtlichen Sitzungstermine sind in dem Terminplan der Schule vorgemerkt.
- Wünscht ein Fünftel der Mitglieder des Schulvorstandes unter Vorlage der Tagesordnung schriftlich die Einberufung einer Sitzung, so ist sie vom Schulleiter einzuberufen.
- Der Schulleiter lädt alle Mitglieder unter Beifügung der Tagesordnung, sowie der Anlagen und Anträge schriftlich ein. Dies ist auch per E-Mail oder FAX möglich.
- Die Ladungsfrist beträgt eine Woche. In Eilfällen kann sie begründet verkürzt werden oder entfallen.
- Sitzungen finden in der unterrichtsfreien Zeit statt. Sie sind in der Regel so einzuberufen, dass auch berufstätige Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten daran teilnehmen können.
- Für alle Mitglieder des Schulvorstandes besteht Teilnahmepflicht. Sollte ein Mitglied verhindert sein, ist dafür Sorge zu tragen, dass rechtzeitig ein Ersatzmitglied eingeladen werden kann.
- Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter hat den Vorsitz inne. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
- Die bzw. der Vorsitzende kann Gästen die Anwesenheit zu einzelnen Tagesordnungspunkten gestatten. Die Teilnahme ist auch zu gestatten, wenn der Schulvorstand dies beschließt.
- Der Schulträger wird zu allen Sitzungen eingeladen. Die Vertreterin oder der Vertreter des Schulträgers hat in allen Sitzungen Rede- und Antragsrecht. Bei Abstimmungen ist sie/er nicht teilnahmeberechtigt.
- Der Schulvorstand entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen auf Ja oder Nein lautenden Stimmen. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden / der Vorsitzenden den Ausschlag. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.
- Der wesentliche Inhalt einer Sitzung ist als Ergebnisprotokoll in einer Niederschrift festzuhalten. Die Lehrkräfte, Erziehungsberechtigten und auf Wunsch die Schülerinnen und Schüler verfassen in alphabetischer Reihenfolge die Niederschrift. Diese sollte spätestens eine Woche nach der Sitzung vorliegen.
- Es wird eine Beschlussliste geführt, die an entsprechende Gremien weiterzuleiten ist.
- Änderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten, anwesenden Mitglieder des Vorstands. Diese Geschäftsordnung tritt am 04.03.2008 mit Genehmigung des Schulvorstandes in Kraft.
Die Geschäftsordnung des Schulvorstandes sowie die Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen hängen zur Kenntnisnahme am Infobrett des Schulvorstandes.